Am 12. bis 13. November fand die zweite Phase des Jugendleiterlehrganges der Landesmusikjugend NRW in der Jugendherberge am Möhnesee statt. Nachdem wir von unserem Dozenten Norbert Maubach begrüßt wurden, besprachen wir anhand verschiedener Fallbeispiele allgemeine Begriffe wie z.B. Deliktfähigkeit und Aufsichtspflicht, die uns auf unserem Weg als Jugendleiter immer begleiten werden. Am gesamten Wochenende war unser Schwerpunk der rechtliche Teil, den man als Jugendleiter berücksichtigen muss.
Am letzten Septemberwochenende begann der diesjährige Jugendleiterlehrgang der Landesmusikjugend (LMJ) NRW in der Jugendherberge Köln-Deutz. Der Vorsitzende der LMJ NRW, Jörg Holland-Moritz, eröffnete den Lehrgang und erklärte kurz, was uns an dem Wochenende erwarten wird. Ziel ist der Erwerb der JuLeiCa. Jugendleiter zu sein heißt, dass man eine Gruppe leiten und betreuen können muss und auch Konflikte zwischen Teilnehmern schlichten kann.
mehr zu Begeisterung wecken! Wo bleibt der Nachwuchs für Führungskräfte?