D1-Lehrgang

17.03.2012, 13:00 Uhr bis 29.04.2012 D-Lehrgänge  

Veranstalter: LandesMusikVerband NRW 1960 e.V.

Anmeldung bis: 31.01.2012

Kosten: 1.) Teilnehmerbeitrag
Der Beitrag für den D1 - Lehrgang beträgt einschl. Lehrgangsunterlagen und Prüfung:
a) für Teilnehmer bis 26 Jahre 40,00 €
b) für Teilnehmer über 26 Jahre 80,00 €
c) für Vorstandsmitglieder über 26 Jahre 40,00 €
d) Teilnehmer aus Vereinen, die nicht dem LMV NRW 1960 e. V. oder
dem VMB NRW angehören, zahlen den gleichen Beitrag wie die Teilnehmer der Mitgliedsvereine des Verbandes (gleiche Staffelung).
Möchten diese Teilnehmer weiterführende Lehrgänge (D2 / D3) besuchen, muss entweder der doppelte Beitrag des jeweiligen Lehrganges bezahlt werden oder der Verein wird Mitglied des Verbandes.

Der Beitrag ist im Voraus für den gesamten Lehrgang bis zu dem auf dem Meldebogen angegebenen Termin an den LandesMusikVerband zu überweisen.

2.) Prüfungsgebühr
Für Spielleute, die nur die D 1 Prüfung ablegen, gelten folgende Gebühren:
a) für Teilnehmer bis 26 Jahre 25,00 €
b) für Teilnehmer über 26 Jahre 50,00 €
c) für Vorstandsmitglieder über 26 Jahre 25,00 €

3) Nachprüfungsgebühr
a) für Teilnehmer bis 26 Jahre 8,00 €
b) für Teilnehmer über 26 Jahre 16,00 €
c) für Vorstandsmitglieder über 26 Jahre 8,00 €

Adresse / Location:
Realschule Halver
Humboldtstr. 5

58553 Halver

Der Grundlehrgang D 1 wird vom LandesMusikVerband NRW 1960 e.V. landesweit ausgeschrieben.
Er wird vom LandesMusikVerband NRW 1960 e. V. (LMV) gemeinsam mit dem Ausrichter organisiert.

Zur Durchführung eines Grundlehrgangs D 1 ist grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von mindestens 7 Bläsern und 7 Trommlern Voraussetzung. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der LMV die Absage des Lehrgangs vor.

Der Grundlehrgang umfasst 40 Stunden Lehrunterricht (Theorie und Praxis), die an vier Wochenenden durchgeführt werden. Die Unterrichtszeiten sind jeweils:
Samstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr (5 Stunden)
Sonntag: 09.00 Uhr - 14.00 Uhr (5 Stunden)
Nach den Unterrichtsstunden (45 Minuten) liegt jeweils eine Pause von ca. 15 Minuten.

Der Grundlehrgang D 1 wird von Dozenten des LMV nach der Lehrgangs- und Prüfungsordnung des VMB - NRW, Fachbereich Spielleute durchgeführt.

Die Anmeldung kann nur für die gesamte Lehrgangsreihe (40 Stunden) erfolgen. Jeder Bewerber zum D1-Lehrgang muss mindestens ein halbes Jahr Spielpraxis im Verein haben, Noten-Grundkenntnisse besitzen und bei Lehrgangsbeginn mindestens das 11. Lebensjahr vollendet haben.

Die Lehrgangsteilnehmer werden in der Regel in Gruppen von max. 15 Bläsern bzw. max. 15 Trommler unterrichtet.

Der LMV stellt für jeden Teilnehmer Schulungsunterlagen zur Verfügung. Mitzubringen sind das jeweilige Instrument, ein Notenständer und Schreibutensilien.

Zugelassen sind Naturtrompeten und Trommeln.

Lehrgangsziel ist die Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung für den D1-Lehrgang.

Abschlussprüfung zum D1-Lehrgang (Naturtrompete und Landsknechttrommel)

Zur Abschlussprüfung D1 wird jeder zugelassen, der am D1 Unterricht teilgenommen hat. Spielleute mit adäquaten Kenntnissen können ohne Unterrichtsteilnahme die D1- Prüfung ablegen.

Die theoretische Prüfung findet am Samstag des 5. Wochenendes statt. Inhalt sind sämtliche Theorieinhalte des Grundlehrgangs D1.

Die praktische Prüfung findet am Sonntag des 5. Wochenendes gemäß gesondertem Zeitplan, der im Verlauf des Lehrganges veröffentlicht wird, statt.

Die Prüfungskommission besteht i. d. R. aus dem Schulungsleiter FZ und zwei Dozenten des Lehrganges.

Die Prüfungsanforderungen bestehen im Vorspielen von Tonbeispielen / Schlagarten sowie Pflichtstücken.

Die drei Prüfer geben getrennte schriftliche Beurteilungen nach festgelegten Kriterien ab. Es wird eine Durchschnittsnote errechnet.

Der Schulungsleiter FZ erstellt für jeden Prüfungsteilnehmer ein Prüfungsprotokoll, das zwei Jahre im Landesverband aufbewahrt wird.

Bestanden ist die Prüfung dann, wenn im theoretischen und praktischen Teil jeweils mindestens 60% der möglichen Punkte erreicht werden.

Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer den Ausbildungsausweis, eine Urkunde und das Leistungsabzeichen in Bronze.

Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Einzelergebnisse können von den Vereinen in der Landesgeschäftsstelle abgefragt werden.

Die Wiederholung eines oder beider nicht bestandener Prüfungsteile ist nach einer Frist von vier Wochen möglich.

Vereinsausbilder oder Lehrgangsteilnehmer können nach der Prüfung ein Gespräch mit dem Schulungsleiter FZ oder mit den Lehrgangsdozenten führen.

LandesMusikVerband NRW
Postfach 11 04 43
45334 Essen
Tel.:0201 83 01 73 68
Fax:0201 83 01 73 71
Ausschreibung D1-Lehrgang
DOC
39.0 kB
15.12.2011
Anmeldung D1-Lehrgang
DOC
52.0 kB
15.12.2011

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